Bava Kamma 28

Kapitel 28

א שלשה כללות בארבע מקומות
1 Drei Regeln vier Gebiete betreffend.
ב <big><strong>מתני׳</strong></big> שום כסף שוה כסף בפני ב"ד ועל פי עדים בני חורין בני ברית והנשים בכלל הנזק והניזק והמזיק בתשלומין
2 <b>G</b><small>ELDSCHÄTZUNG</small>, G<small>ELDWERT, VOR</small> G<small>ERICHT, DURCH</small> Z<small>EUGEN, DIE</small> F<small>REIE UND</small> G<small>LAUBENSGENOSSEN SIND</small>. F<small>RAUEN SIND IM</small> [G<small>ESETZE VON</small>] <small>DER</small> S<small>CHÄDIGUNG EINBEGRIFFEN</small>. D<small>ER</small> G<small>ESCHÄDIGTE UND DER</small> S<small>CHÄDIGER</small> [<small>TRAGEN GEMEINSAM</small>] <small>DEN</small> S<small>CHADEN</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> מאי שום כסף
3 GEMARA. Was heißt: Geldschätzung?
ד אמר רב יהודה שום זה לא יהא אלא בכסף
4 R. Jehuda erwiderte: Die Schätzung erfolgt nur nach dem Geldwerte.
ה תנינא להא דתנו רבנן פרה שהזיקה טלית וטלית שהזיקה פרה אין אומרים תצא פרה בטלית וטלית בפרה אלא שמין אותה בדמים
5 Unsere Mišna lehrt also das, was die Rabbanan gelehrt haben: Wenn eine Kuh ein Gewand und das Gewand die Kuh beschädigt hat, so sage man nicht, die Beschädigung der Kuh sei durch die des Gewandes und die des Gewandes sei durch die der Kuh ausgeglichen, vielmehr man schätze die Beschädigungen nach ihrem Geldwerte.
ו שוה כסף
6 G<small>ELDWERT</small>.
ז דתנו רבנן שוה כסף מלמד שאין בית דין נזקקין אלא לנכסים שיש להן אחריות אבל אם קדם ניזק ותפס מטלטלין בית דין גובין לו מהן
7 Die Rabbanan lehrten nämlich:<i>Geld</i>, dies lehrt, daß das Gericht nur dann einschreitet, wenn [der Schädiger] Sicherheit gewährende Güter besitzt; wenn aber der Geschädigte zuvorgekommen ist und Mobilien eingehascht hat, so läßt ihn das Gericht auch von diesen einfordern.
ח אמר מר שוה כסף מלמד שאין בית דין נזקקין אלא לנכסים שיש להן אחריות מאי משמע
8 Der Meister sagte: <i>Geld</i>, dies lehrt, daß das Gericht nur dann einschreitet, wenn [der Schädiger] Sicherheit gewährende Güter besitzt. Wieso geht dies hieraus hervor?
ט אמר רבה בר עולא דבר השוה כל כסף מאי ניהו דבר שאין לו אונאה עבדים ושטרות נמי אין להן אונאה
9 Rabba b. U͑la erwiderte: Dinge, die alles Geld wert sind. — Das sind also Dinge, bei denen es keine Übervorteilung gibt, und auch bei Sklaven und Schuldscheinen gibt es ja keine Übervorteilung!?
י אלא אמר רבה בר עולא דבר הנקנה בכסף עבדים ושטרות נמי נקנין בכסף
10 Vielmehr, erklärte Rabba b. U͑la, Dinge, die durch Geld angeeignet werden. — Sklaven und Schuldscheine werden ja ebenfalls durch Geld angeeignet!?
יא אלא אמר רב אשי שוה כסף ולא כסף והני כולהו כסף נינהו
11 Vielmehr, erklärte R. Aši, Geldwert, nicht aber bares Geld, während alles andere bares Geld ist.
יב רמי ליה רב יהודה בר חיננא לרב הונא בריה דרב יהושע תנא שוה כסף מלמד שאין בית דין נזקקין אלא לנכסים שיש להן אחריות והתניא (שמות כא, לד) ישיב לרבות שוה כסף ואפילו סובין
12 R. Jehuda b. Ḥenana wies R. Ilona dem Sohne des R. Jehošua͑, auf einen Widerspruch hin: Er lehrt: Geldwert, und dies lehrt, daß das Gericht nur dann einschreite, wenn [der Schädiger] Sicherheit gewährende Güter besitzt, und dem widersprechend wird gelehrt:<i>Soll er ersetzen</i>, dies schließt alles ein, was Geld wert ist, auch Kleie!? —
יג הכא במאי עסקינן ביתמי
13 Hier wird von Waisen gesprochen. —
יד אי ביתמי אימא סיפא אם קדם ניזק ותפס מטלטלין בית דין גובין לו מהן אי ביתמי אמאי בית דין גובין לו מהן
14 Wie ist, wenn hier von Waisen gesprochen wird, der Schlußsatz zu erklären: wenn aber der Geschädigte zuvorgekommen ist und Mobilien eingehascht hat, so läßt ihn das Gericht von diesen einfordern; wieso läßt ihn, wenn hier von Waisen gesprochen wird, das Gericht von diesen einfordern!? —
טו כדאמר רבא אמר רב נחמן שתפס מחיים הכא נמי שתפס מחיים:
15 Wie Raba im Namen R. Naḥmans erklärt hat: wenn er sie bei Lebzeiten eingehascht hat, ebenso ist auch hier zu erklären: wenn er sie bei Lebzeiten eingehascht hat.
טז בפני בית דין:
16 Von G<small>ERICHT</small>.
יז פרט למוכר נכסיו ואחר כך הולך לבית דין
17 Ausgenommen der Fall, wenn er seine Güter verkauft und vor Gericht erscheint.
יח שמע מינה לוה ומכר נכסיו ואחר כך בא לבית דין אין בית דין גובין לו מהן
18 Hieraus wäre also zu entnehmen, daß, wenn jemand Geld borgt, darauf seine Güter verkauft und vor dem Gericht erscheint, das Gericht von diesem nicht einfordern lasse!? —
יט אלא פרט לב"ד הדיוטות:
19 Vielmehr, ausgenommen ist das Laiengericht.
כ על פי עדים:
20 D<small>URCH</small> Z<small>EUGEN</small>.
כא פרט למודה בקנס ואחר כך באו עדים שהוא פטור
21 Ausgenommen der Fall, wenn jemand eine Geldbuße freiwillig eingesteht und darauf Zeugen kommen; er ist dann frei. —
כב הניחא למאן דאמר מודה בקנס ואחר כך באו עדים פטור אלא למאן דאמר מודה בקנס ואחר כך באו עדים חייב מאי איכא למימר
22 Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, wenn jemand eine Bußzahlung freiwillig eingesteht und darauf Zeugen kommen, sei er frei, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, wenn jemand eine Bußzahlung freiwillig eingesteht und darauf Zeugen kommen, sei er schuldig!? —
כג סיפא אצטריך ליה
23 Nötig ist der Schlußsatz: